Mit Anfang August 2017 ist es auch in Deutschland soweit: Das Verbot der Nachschusspflicht beim CFD Trading für Privatanleger tritt offiziell in Kraft. Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) folgt damit einem Trend, der sich über die letzten Jahre EU-weit abgezeichnet hat. Das Verbot der Nachschusspflicht im Rahmen des CFD Tradings ist ein sehr wichtiger Schritt zum Schutz der Privatanlegern, welche das enorme Risiko, das die besagte Nachschusspflicht barg, zumeist nicht richtig abzuschätzen vermochten.
Zu begrüßen war, dass sich dank des Trends hin zum Verbot von CFD Brokern mit Nachschusspflicht, die Zahl schon in den letzten Jahren drastisch reduziert hatte. So war es mittlerweile eine Herausforderung einen Anbieter zu finden, der die Nachschusspflicht noch im Programm hatte.
Was genau war aber diese Nachschusspflicht und warum barg sie für Privatanleger solch ein enormes Risiko?
Was bedeutete die Nachschusspflicht?
Ganz einfach ausgedrückt bedeutete die Nachschusspflicht, dass ein Trader auch für Verluste über sein Tradingkapital hinaus haftbar war. Das kennt man vom herkömmlichen Börsenhandel eigentlich nicht, weil man ja von seinem Einsatz nur prozentual verlieren kann, aber nicht darüber hinaus.
Beim CFD Handel kommen allerdings sehr große Hebel zum Einsatz, welche den eigentlich eingesetzten Betrag vervielfachen. Somit handelt man mit einem viel größeren Tradingvolumen und das vom Trader eingebrachte Kapital dient nur als Sicherheitsleistung („Margin“).
Wenn man zum Beispiel 100€ einsetzt und einen 200er-Hebel wählt, so handelt man effektiv mit 20.000€. Entwickelt sich der Kurs entgegen den Erwartungen um 1% ins Minus, so hätte man 200€ verloren, also um 100€ mehr, als man eigentlich an Kapital zur Verfügung hatte. Normalerweise schließt das System natürlich die Position automatisch, bricht also den Trade ab, sobald die Margin verloren ist, allerdings gibt es Fälle in denen das nicht möglich ist und in denen die Nachschusspflicht schwer zu tragen kam.
So ist es zum Beispiel nicht möglich einen Trade während dem Wochenende (da die Börse geschlossen ist) zu beenden, sondern erst zum Kurs bei Börsenöffnung. Liegt dieser weit unter der Margin-Grenze, ist der Trader für den gesamten Verlust haftbar. Dieser kann bei weltwirtschaftlichen Entwicklungen enorm sein und so hat die Nachschusspflicht viele Hobbytrader, die sich dieses Risikos nicht bewusst waren, in die Privatinsolvenz getrieben.
Daraus sollte klar sein, warum ein Verbot derselbigen ein so wichtiger Schritt für den Schutz von Privatanlegern ist. (mehr …)