Was man nicht alles macht, um an Geld für Weihnachtsgeschenke zu kommen. So hat ein junges, minderjähriges Mädchen aus Hongkong ihre Jungfräulichkeit im Internet versteigert. Auf ihr Angebot in einem Sozialen Netzwerk hat die Teenagerin mehrere hunderte Antworten bekommen, wobei der Höchstbietende 7.740 US-Dollar (umgerechnet circa 5.284 Euro) für die Entjungferung des Teenagers geboten hat. Der Polizei blieb nichts anderes übrig, als sowohl das Mädchen und den Bieter zu verwarnen und veröffentlichte eine Verwarnung auf dem Sozialen Netzwerk, dass man seinen Körper nicht verkaufen soll. Die Auktion startete mit einem Mindestangebot von umgerechnet 890 Euro. Doch noch bevor die Auktion beendet werden konnte, nahm das Mädchen das Angebot wieder von der Website.
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„Doch noch bevor die Auktion beendet werden konnte, nahm das Mädchen das Angebot wieder von der Website.“ Zitat Ende.
Wenn ein Angebot bei diversen Online-Auktionshäusern, bzw. Seiten (Allgemein) eingestellt und dann geboten wurde, lässt sich das Angebot nicht mehr „Herausnehmen,“ folglich:
Es ist UNWAHR, dass Sie slebst das Angebot herausgenommen hat. Mfg
BestStreams.org
Ich versteigere meine Jungfräulichlichkeit auch