Wieso Paris Hilton, Pamela Anderson und Verona nicht auf der Wiesn werben dürfen

Donnerstag, September 18th, 2008 Kein Kommentar
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Ich hab es ja bereits HIER geschrieben, dass der angekündigte Auftritt von TV-Star und Busenwunder Pamela Anderson auf dem Münchner Oktoberfest ganz besonders beäugt wird. Oktoberfest-Chefin Gabriele Weishäupl wünscht Pamela zwar viel Spaß, doch darf Pam nur aus reinen Gaudi-Zwecken und keinesfalls für Werbezwecke auf die Wiesn. Doch wieso dürfen Pam oder Verona Pooth nicht für ihre neuen Produkte werben oder Paris Hilton die Theresienwiese nicht mit einer Dose Rich Prosecco betreten? Schließlich ziert doch jede Maß den Schriftzug einer Brauerei und der Maßkrug wird immer wieder werbewirksam in die Kameras gehalten…

Die Lösung ist simpel: Bürokratie! Im Paragraph 15 der Oktoberfest-Verordnung steht: „Nach Paragraph 15 der Betriebsverordnung für das Oktoberfest dürfen Werbeveranstaltungen und Produktpräsentationen in den Zelten nicht stattfinden. Verstöße werden in den Akten vermerkt und können Einfluss auf die Zulassung des Wirts haben.“
Den abgemahnten Wirten drohen bei Verstößen Geldbußen von 5000 Euro. Damit ist das jetzt auch geklärt. Ja mei! Des is mia wurscht. Dangschee fürs Lesen und Pfiat di.


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