Kannibalenfilm kommt ins Kino
Der Film über den als Kannibalen von „Rothenburg“ bekannt gewordenen Hessen Armin Meiwes, darf jetzt doch in den deutschen Kinos gezeigt werden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat der kalifornischen Produktionsfirma „Atlantic Streamline“ Recht gegeben, welche gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main geklagt hatten. Die Würde von Armin Meiwes sein nicht verletzt worden, indem ein Film über seine abscheulichen Taten gedreht wurde. Die Richter verwiesen auf die Kunst- und Filmfreiheit, welche in diesem Fall weit höher auszulegen ist, als das Persönlichkeitsrecht des Klägers.
Neben der Kunstfreiheit sein auch das öffentliche Interesse an der Tat ausschlaggebend für die Aufhebung des Filmverbots. Zudem seien keine Verfremdungen oder Entstellungen, über die Taten des Klägers, im Film enthalten. Denn die „Lebensgeschichte und Persönlichkeitsmerkmale der Hauptfigur des Films sowie die Darstellung des Tathergangs entsprechen nahezu detailgenau dem realen Geschehensablauf und der tatsächlichen Biographie“ von Armin Meiwes, heißt es in der Pressmitteilung des Bundesgerichtshofs.
Der Kannibale von „Rothenburg“ hatte 2001 einen ihm bekannten Mann getötet, den Körper ausgenommen, zerlegt, eingefroren und in der Folgezeit teilweise verzehrt. Für diese unglaublich grausame Tat würde dieser „Mensch“ 2006 zu lebenslanger Haft verurteilt. Wann genau der „Real-Horrorfilm“ in den deutschen Kinos gezeigt wird, ist noch nicht bekannt.
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