dreister Porschefahrer rollt Polizist über den Fuß
Sowas nenn ich Selbstjustiz. Weil in der Münchener Innenstadt ein Rechtsanwalt in seinem Porsche beim Telefonieren am Steuer erwischt wurde und dies ja bekanntermaßen nicht mehr gestattet ist, tat der Polizeibeamte das einzig richtige, er zog den 43-jährigen Porschefahrer aus dem Verkehr am frühen Morgen. Auf den Hinweis, dass die nicht gestattet sei, antworte der Rechtsanwalt ganz dreist mit: „Man wird doch wohl noch in Ruhe telefonieren können!“ Da kennt jener Rechtsanwalt wohl das Straßengesetz nicht. Also forderten die Beamte die Fahrzeugpapiere des Porschefahrers, doch der fuhr einfach dreist weiter.
Und weil sich die Beamten ordnungsgemäß neben dem Wagen platzierten, passierte das Unvermeidliche: der Fahrer rollte einem der Beamten mit dem rechten Hinterrad über den Fuß. Der Beamte musste ins Krankenhaus und die Fahrt des Rechtsanwalts wurde wenig später beendet. Als er gestellt wurde, meinte er weiter nur sehr dreist, dass er in Eile sei und zu einem wichtigen Termin müsse. Angeblich habe er den Unfall mit dem Polizisten nicht bemerkt. Weil er aber Rechtsanwalt ist, muss er ja wissen, dass er sich nun wegen Unfallflucht und fahrlässiger Körperverletzung verantworten muss. Außerdem droht im der Entzug des Führerschein, mindestens aber Punkte in der Sünderkartei in Flensburg.
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